Longierabzeichen: (ab 12 Jahren)
Voraussetzungen für Longierer und Pferd
Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört (hier sind wir gerne behilflich), der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.
1. Teilprüfung Longieren
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes.
Beurteilt werden:
Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
Sicherheit beim Handwechsel
Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit.
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)
Station 2
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Station 3
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter
5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Kosten: Longierabzeichen 150 Euro (inklusive Buch und aller Gebühren)
Wichtig: Bei einer Nicht-Teilnahme werden alle Gebühren trotzdem fällig!